Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Allgemeine Informationen über die Wohngemeinschaft ANDOH AG
Was ist die Wohngemeinschaft ANDOH AG?
Die Wohngemeinschaft ANDOH AG (kurz: WG ANDOH AG) ist ein stationär betreutes Wohnangebot für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Beeinträchtigung in
Solothurn. Wir sind politisch und konfessionell neutral und verfolgen einen niedrigschwelligen, lebensweltorientierten Ansatz, der darauf abzielt, den Bewohnenden ein
individuell und selbstbestimmt gestaltetes Leben ermöglichen zu können.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Unsere Arbeitsweise.
Wie lange gibt es die WG ANDOH AG bereits?
Als Rechtsnachfolgerin der früheren Wohngemeinschaft Widmer AG (Gründungsjahr 1988) blicken wir auf eine langjährige Erfahrung zurück. Seit 2019 ist die Wohngemeinschaft nun als WG ANDOH AG ein fester Bestandteil des kantonalen Versorgungsangebotes für chronisch psychisch erkrankte Menschen im Kanton Solothurn.
Was macht unser Betreuungsangebot besonders?
Unser Ansatz ist niedrigschwellig und akzeptanzorientiert. Im Unterschied zu vielen anderen Einrichtungen sehen wir eine strukturierte Tagesgestaltung nicht als zwingende
Voraussetzung für ein langfristiges Zusammenleben, sondern als mögliches Ergebnis eines vertrauensvollen Prozesses. Wir akzeptieren jeden Menschen wie er ist, und vermeiden
wann immer möglich Sanktionen.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Unsere Arbeitsweise.
Wo befindet sich die WG ANDOH AG?
Unsere Wohngemeinschaft befindet sich an der Langendorfstrasse 26 in 4500 Solothurn, am Stadtrand von Solothurn, unmittelbar angrenzend an die Gemeinden Langendorf und
Bellach. Wir sind mitten in einem Wohnquartier eingebettet, mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr sowie diverse Geschäfte des täglichen Bedarfs.
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Wie komme ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur WG ANDOH AG?
Die SBB/BLS-Haltestelle Langendorf sowie die BSU-Bushaltestellen der Linien 1 (Solothurn, Roamer oder Langendorf, Ladendorf) sowie der Linien 2 und 3 (Solothurn, Touring)
befinden sich mit jeweils 5-10 min Fussweg in fussläufiger Umgebung.
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2. Zielgruppe und Aufnahmekriterien
Für wen ist unser Angebot geeignet?
Unser Angebot richtet sich an erwachsene Personen ab 18 Jahren mit einer psychischen Erkrankung oder Beeinträchtigung. Menschen mit einer (zusätzlichen) Suchterkrankung können
nach individueller Rücksprache ebenfalls aufgenommen werden. Das Angebot versteht sich als niedrigschwellige und akzeptanzorientierte Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer
chronisch psychischen Erkrankung nicht mehr allein leben können.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Zielgruppe.
Wer kann NICHT aufgenommen werden?
Nicht geeignet ist unser Angebot bei anhaltender Fremd- oder Selbstgefährdung, da zu den Randzeiten keine Betreuung vor Ort ist. Ausserdem ist keine Pflege von körperlich
schwer pflegebedürftigen Menschen möglich. Das Gebäude ist nicht barrierefrei und daher nicht für eine rollstuhlgerechte Betreuung ausgelegt.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Zielgruppe.
Was passiert bei einer krisenhaften Verschlechterung des Gesundheitszustandes?
Bewohnende mit einer krisenhaften Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes müssen sich gegebenenfalls für eine Krisenintervention in eine stationäre Behandlung in die Psychiatrie begeben. Für kleinere Notfälle besteht aber auch während der unbetreuten Randzeiten eine 24-Stunden-Alarmbereitschaft über ein kostenlos nutzbares Bewohnertelefon.
Wie geht ihr mit Gewalt um?
Es herrscht ein absolutes Gewaltverbot. Tätliche Angriffe – gegen Personen, Tiere oder Gegenstände – sowie jede Form von Gewaltandrohung oder sexueller Gewalt (einschliesslich sexueller Belästigung) sind in unserer Gemeinschaft untragbar und führen in jedem Fall zu einzelfallbezogenen Konsequenzen.
Wie lange kann man in der WG bleiben?
Die Aufenthaltsdauer ist grundsätzlich unbefristet und richtet sich nach den Bedürfnissen und dem Verhalten der Bewohnenden. Die WG ANDOH AG soll ein längerfristiges Zuhause sein, wobei nach Absprache und bei entsprechenden Kapazitäten auch kurzzeitige Aufenthalte möglich sind.
3. Das Haus und die Ausstattung
Wie ist die WG ANDOH AG organisiert und ausgestattet?
Die WG ANDOH AG befindet sich in einem älteren, aber charmanten dreistöckigen Haus und verfügt über 10 bewilligte Wohnheimplätze. Die Aufteilung erfolgt in einem Zweierzimmer
und acht Einzelzimmer, verteilt über alle drei Stockwerke. Es gibt einen zentralen Ess- und Aufenthaltsraum, einen Raucher-Raum im Keller, sowie Küche, Personalzimmer/Büro,
Estrich und weitere Keller- und Waschräume.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Die WG.
Wie sind die Zimmer ausgestattet?
Jedes Zimmer wird möbliert angeboten mit einem Einzelbett (inkl. Bettwäsche), einem Nachttisch mit Lampe sowie einem Kleiderschrank mit Spiegel. Nach Absprache können einzelne Möbelstücke auch gegen privates Mobiliar ausgetauscht werden. Sofern es die Vorschriften des Brand- und Gesundheitsschutzes für ihr Individuelles Zimmer erlauben, kann auf expliziten Wunsch und bei Einhaltung der Brandschutzvorschriften das Zimmer als Raucherzimmer deklariert werden.
Gibt es Gemeinschaftsräume und Aussenbereiche?
Ja, es gibt einen zentralen Ess- und Aufenthaltsraum im 1. Stock und einen einfachen Raucher-Raum im Keller. Ausserhalb des Wohnhauses besteht die Möglichkeit zur Nutzung
eines kleinen Gartens (mit gedecktem Sitzplatz), in dem in den warmen Sommermonaten gemeinsam gegrillt oder das schöne Wetter genossen werden kann.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Die WG.
Wie ist die sanitäre Ausstattung?
Die sanitären Einrichtungen (Toiletten/Duschen) werden von den Bewohnenden geteilt und sind über die Flure im 1. und 2. OG zugänglich.
Ist die Wohngemeinschaft barrierefrei?
Nein — das Gebäude ist nicht barrierefrei und daher nicht für eine rollstuhlgerechte Betreuung ausgelegt. Bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit wird versucht, passende Lösungen (z. B. Spitex) zu organisieren.
Gibt es kostenloses WLAN?
Ja, im ganzen Haus gibt es für die Bewohnenden kostenloses WLAN. Das bereitgestellte WLAN darf nicht für illegale oder unangemessene Aktivitäten genutzt werden. Die Nutzung sozialer Medien muss respektvoll erfolgen, insbesondere im Hinblick auf die Privatsphäre anderer Bewohner.
4. Betreuung und Versorgung
Wie ist die Betreuung organisiert?
Die Betreuung erfolgt an 365 Tagen im Jahr durch ein bis zwei Mitarbeitende pro Schicht. Tagdienst: 08:00-12:00 Uhr und 14:00-18:30 Uhr. Nachtpikett: 21:00-06:00 Uhr. Zu den Randzeiten ist keine Betreuung vor Ort, jedoch besteht eine 24-Stunden-Alarmbereitschaft über ein kostenlos nutzbares Bewohnertelefon.
Was ist in der Versorgung enthalten?
Das Personal kümmert sich um die Erledigung des Haushalts, die Reinigung der Wäsche sowie Lebensmitteleinkäufe und die Mahlzeitenzubereitung. Die Bewohnenden haben die Möglichkeit, an täglich drei Mahlzeiten teilzunehmen (im Preis inklusive). Einzelne Aufgaben werden nach individuellem "Ämtli-Plan" von den Bewohnenden übernommen bzw. unterstützt.
Welche konkreten Hilfsangebote gibt es?
Wir bieten Impulsgabe zur Körperhygiene und regelmässigen Ernährung, Bereitstellung gemeinsamer Mahlzeiten, Wäsche- und Kleiderpflege, Haus- und Zimmerpflege, Begleitung zu Arztterminen, Verabreichung ärztlich verordneter Medikamente, Besuche bei Krankenhausaufenthalten, Hilfe bei Ämterangelegenheiten & Administration, psychosoziale Beratung und Betreuung, Krisenintervention, Tagesstrukturierung & Freizeitgestaltung sowie Vermittlung externer Unterstützungsangebote.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit und Partizipation?
Wir verstehen das Zusammenleben als gemeinsamen Prozess. Die Bewohnenden sind eingeladen und aufgefordert, mit Menüvorschlägen, kleinen Küchendiensten oder Haushaltstätigkeiten entsprechend ihren Möglichkeiten mitzuwirken. Dies fördert sowohl die Teilhabe als auch das Gemeinschaftsgefühl.
Gelten Sanktionen, wenn Bewohnende ihre vereinbarte Tagesstruktur nicht einhalten?
Nein — die WG ANDOH AG verfolgt ein niedrigschwelliges, akzeptanzorientiertes Betreuungsmodell: Die Mitarbeit der Bewohnenden erfolgt entsprechend den individuellen Möglichkeiten; Sanktionen oder die Kündigung des Betreuungsverhältnisses allein wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Tagesstruktur sind nicht vorgesehen.
5. Kosten und Finanzierung
Wie hoch sind die Kosten?
Die WG ANDOH AG ist eine vom Departement des Innern des Kantons Solothurn bewilligte und anerkannte Einrichtung, welches jährlich unsere individuellen Heimtaxen festlegt. Die
Heimtaxen betragen für das Jahr 2026 für alle Bewohnenden pauschal CHF 207.50 pro Tag bzw. CHF 6'311.00 pro Monat.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Die WG - Finanzierung.
Wie wird ein Aufenthalt finanziert?
Die Finanzierung erfolgt in der Regel über eine IV-/AHV-Rente und ergänzende Ergänzungsleistungen oder über Leistungen der Sozialhilfe. Personen, die mindestens ein Jahr vor
dem AHV-Eintritt einziehen, können auch nach Erreichen des AHV-Alters bleiben. Auch Selbstzahlende können unter Umständen nach vorheriger Absprache aufgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Die WG - Finanzierung.
Was ist mit dem persönlichen Taschengeld?
Für EL-Beziehende: Monatlich bleibt gemäss §63 SV Kanton Solothurn ein Betrag von rund CHF 453.00 für persönliche Auslagen (18% der maximalen AHV-Vollrente). Für
Sozialhilfe-Beziehende: CHF 300.00 pro Monat gemäss §93 SV Kanton Solothurn. Davon werden z.B. Kleidung, Libero-Abo, Tabakwaren, Coiffeur oder eine persönliche
Haftpflichtversicherung finanziert.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Die WG - Finanzierung.
Gibt es eine IVSE-Anerkennung?
Derzeit liegt keine IVSE-Anerkennung vor. Personen mit ausserkantonalem Wohnsitz können nur mit ausdrücklicher Kostengutsprache aufgenommen werden.
Werden Krankheits- und Behinderungskosten übernommen?
Notwendige, nicht gedeckte und ausgewiesene Krankheits- und Behinderungskosten (z. B. Zahnarzt, KVG Franchise, Hilfsmittel) können in der Regel über Ergänzungsleistungen
separat vergütet werden — Details und Anspruchsvoraussetzungen richten sich nach ELG, SV sowie RKEL.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Die WG - Finanzierung.
6. Aufnahme- und Austrittsverfahren
Ich interessiere mich für einen Wohnheimplatz - wie gehe ich vor?
Vereinbare am besten telefonisch unter 032 622 48 20 einen unverbindlichen Kennenlern-Termin. Bringe – sofern vorhanden – gerne eine bisherige Betreuungs- oder Beistandsperson
zum Termin mit.
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Wie läuft das Aufnahmeverfahren ab?
Jeder Neuaufnahme gehen mindestens ein bis zwei Kennenlern-Kontakte voraus. Die interessierte Person erhält eine Info-Mappe mit Informationen über die WG, einem
Muster-Betreuungsvertrag und einem Eintrittsfragebogen. Nach Möglichkeit sollte eine aktuelle Betreuungs- oder Beistandsperson am Kennenlern-Termin teilnehmen. Nach einer
Bedenkzeit wird bei Einigung ein Betreuungsvertrag erstellt.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Die WG -
Aufnahmeverfahren.
Gibt es ein Anspruchsrecht auf einen Platz?
Nein, ein gesetzliches Anspruchsrecht auf einen freien Betreuungsplatz gibt es nicht. Die Entscheidung wird anhand verschiedener Faktoren getroffen: ob die Betreuungsanforderungen erfüllt werden können, ob keine Selbst- und Fremdgefährdung vorliegt, ob die Person in die derzeitige Gruppenkonstellation passt, etc.
Wie funktioniert das Austrittsverfahren / die Kündigung?
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien einen Monat zum Monatsende. Abweichende mündliche Vereinbarungen sind möglich. Es besteht auch das Recht zur ausserordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. schwere Verstösse gegen die Hausordnung).
7. Rechte und Pflichten
Welche Rechte haben die Bewohnenden?
Die Bewohnenden haben das Recht auf umfassende Betreuung gemäss Betreuungsvertrag, auf Selbstbestimmung und Partizipation, freie Zimmergestaltung (mit Rücksicht auf Zimmernachbarn), und das Recht, jederzeit von der Geschäftsleitung angehört zu werden. Bei Problemen können sie sich an die Ombudsstelle soziale Institutionen Kanton Solothurn wenden.
Welche Pflichten haben die Bewohnenden?
Die Bewohnenden anerkennen die Hausordnung und akzeptieren, dass jegliche Form von Gewalt (körperlich, psychisch, sexuell) sowie der Besitz und Konsum harter Drogen nicht toleriert wird. Sie sind verantwortlich für eine Krankenpflegeversicherung, AHV-/IV-/EO-Beiträge und eine persönliche Haftpflichtversicherung.
Wie wird die Privatsphäre gewahrt?
Die Zimmer gelten als Privatraum. Nach Absprache können die Bewohnenden einen eigenen Zimmerschlüssel verlangen. Private Post wird direkt ausgehändigt. Nach Absprache schauen wir Behördenpost gemeinsam an. Es gibt keine Schliesszeit - Bewohnende können externe Kontakte pflegen, müssen bei der Rückkehr jedoch die Nachtruhe einhalten.
Kann ich in meinem Zimmer rauchen?
Sofern es die Vorschriften des Brand- und Gesundheitsschutzes für ihr Individuelles Zimmer erlauben, kann auf expliziten Wunsch und bei Einhaltung der Brandschutzvorschriften das Zimmer als Raucherzimmer deklariert werden. Es gibt zudem einen Raucherraum im Keller.
Darf man Alkohol oder Drogen konsumieren?
Der Konsum von Alkohol ist erlaubt, solange dadurch andere Personen nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Der Besitz und Konsum von harten Drogen wird auf dem Gelände nicht toleriert.
Darf ich mein Haustier mitbringen?
Eigene Haustiere können grundsätzlich nach Absprache mitgebracht werden. Da wir derzeit bereits zwei eigene WG-Katzen haben, muss im Vorfeld jedoch geklärt werden, ob und wie die Tiere miteinander auskommen. Zwingende Voraussetzung ist ausserdem, dass man das mitgebrachte Haustier selbstständig und artgerecht ernähren, versorgen und pflegen kann.
8. Leitbild und Arbeitsweise
Wie lautet unser Leitbild?
Unser Motto lautet: "Zeit zum Sein. Selbstbestimmt und frei." Unsere Vision: Wir akzeptieren jeden Menschen genauso, wie er ist. Unser Auftrag: Wir geben Menschen mit einer
chronisch psychischen Erkrankung ein Zuhause. Unsere Arbeitsweise: Fachlichkeit und Menschlichkeit begegnen sich bei uns auf Augenhöhe. Unsere Werte: Wir sind persönlich,
menschlich, familiär.
Das vollständige Leitbild finden Sie im Bereich Unsere Arbeitsweise -
Leitbild.
Welche methodischen Grundlagen verwenden wir?
Wir arbeiten sowohl mit professionellem Fachwissen als auch mit menschlichem Alltagswissen. Wir verfolgen einen partizipativen Ansatz und arbeiten lebensweltorientiert. Verschiedene Theorien und Modelle fliessen dabei in unsere Arbeit ein: bio-psycho-soziales Modell, Milieugestaltung, Bedürfnismodell nach Maslow, Aktivitäten des täglichen Lebens nach Juchli und weitere.
Wie unterscheiden wir uns von anderen Anbietern?
Viele Einrichtungen setzen eine regelmässige Teilnahme an tagesstrukturierenden Massnahmen voraus. Wir sehen dies jedoch nicht als zwingende Voraussetzung, sondern als mögliches Ergebnis eines vertrauensvollen Prozesses. Wir sind niedrigschwellig und akzeptanzorientiert, und verzichten wann immer möglich auf Sanktionen.
9. Team und Personal
Wie ist das Team zusammengesetzt?
Das multiprofessionelle Team besteht aus Fachpersonal aus psychiatrischen, sozialarbeiterischen und sozialpädagogischen Kontexten sowie Hilfspersonal aus dem Gesundheitswesen,
der Landwirtschaft, der Hotellerie und Gastronomie sowie technischen Berufen. Das Team arbeitet bereits langjährig zusammen und verfügt über eine breite Erfahrung.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Das Team.
Bietet die WG ANDOH AG Praktikumsplätze an?
Ja, seit 2021 sind wir anerkannte Ausbildungsorganisation für Studierende der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik auf Fachhochschul- und seit 2025 auch auf Höherer
Fachschulebene. Wir bieten abhängig von den internen Ressourcen pro Semester 1-2 Vollzeit-Praktikumsplätze an, wobei auch besondere Studienmodelle wie Teilzeit- oder
berufsbegleitende Praktika begrüsst werden.
Weitere Informationen sowie unser Ausbildungskonzept finden Sie im Bereich Das
Team - Praktikum.
Welche Partnerhochschulen gibt es?
Wir sind von der Fachhochschule Nordwestschweiz und der Berner Fachhochschule als Praxisorganisation anerkannt. Für Höhere Fachschulen gilt die Anerkennung für alle HF
Sozialpädagogik in der Deutschschweiz.
Weitere Informationen sowie unser Ausbildungskonzept finden Sie im Bereich Das Team - Praktikum - Ausbildungsorganisation.
Gibt es Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement?
Ja, wir freuen uns über ehrenamtliches Engagement für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Vielleicht findet sich eine passende Gelegenheit für Spiele-Nachmittage,
Kaffeerunden oder Ausflüge. Interessierte können uns gerne kontaktieren.
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10. Gesundheitsversorgung und medizinische Betreuung
Wie ist die medizinische Versorgung organisiert?
Wir pflegen engen Kontakt zu unserem Heimarzt Dr. Derek Thalmann aus Bellach (Hausarzt/Psychiater). Bewohnende können sich von ihm versorgen lassen oder einen individuellen Wunscharzt wählen. Unser Team übernimmt keine ärztlichen oder pflegerischen Tätigkeiten, unterstützt aber bei der Organisation und Durchführung gesundheitsbezogener Massnahmen.
Welche gesundheitsbezogene Unterstützung wird geboten?
Wir unterstützen beim Verabreichen ärztlich verordneter Medikamente, bei Gewichts-, Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessungen, bei Insulininjektionen oder einfachen Verbandswechseln, sowie bei der täglichen Körperpflege. Bei Krankenhausaufenthalten führen wir Besuche durch und begleiten zu medizinischen Terminen.
Was passiert bei körperlicher Pflegebedürftigkeit?
Aus baulichen und personellen Gründen ist keine Betreuung schwer pflegebedürftiger Personen möglich. Bei vorübergehender Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit bemühen wir uns, ggf. unter Einbezug von Spitex-Diensten, eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Was passiert bei einer akuten Krise (Selbst-/Fremdgefährdung)?
Während der kurzen unbetreuten Randzeiten besteht eine 24-Stunden-Alarmbereitschaft über ein kostenlos nutzbares Bewohnertelefon. Im Falle einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung, bei der eine weitergehende Betreuung im Rahmen unseres Konzepts nicht mehr gewährleistet werden kann, wird durch das Betreuungsteam unverzüglich eine Einschätzung der Situation vorgenommen. Nach Möglichkeit wird die betroffene Person in die Entscheidung einbezogen und über die nächsten Schritte informiert. Ergibt sich aus der Einschätzung die Notwendigkeit einer psychiatrischen Krisenintervention oder stationären Aufnahme, wird – je nach Dringlichkeit – in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst eine Klinikeinweisung veranlasst. Bei unmittelbarer Eigen- oder Fremdgefährdung kann dies auch in Zusammenarbeit mit einem psychiatrischen Notfallteam oder über die Polizei erfolgen (z.B. im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung [FU] nach kantonalem Erwachsenenrecht).
Gibt es Freiheits- und bewegungseinschränkende Massnahmen?
Das Prinzip der Selbstbestimmung prägt unser gesamtes Betreuungskonzept – entsprechend lehnen wir freiheits- und bewegungseinschränkende Massnahmen jeglicher Form grundsätzlich ab. Stattdessen setzen wir auf eine unterstützende Begleitung, die den Bewohnenden ein möglichst eigenverantwortliches Leben ermöglicht. Mit unseren Leitgedanken rechtfertigen sich einschränkende Massnahmen somit höchstens kurzzeitig und im Rahmen einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung, welche aufgrund des Betreuungskonzepts zwangsläufig zu einer kurzfristigen externen Weiterbehandlung führen (z.B. Krisenintervention in der Psychiatrie). Behördliche Anweisungen zu freiheits- und bewegungseinschränkenden Massnahmen bleiben vorbehalten (z.B. im Rahmen einer Quarantäneanordnung).
11. Kontakt und weitere Informationen
Wie kann man die WG ANDOH AG kontaktieren?
Wohngemeinschaft ANDOH AG
Langendorfstrasse 26
4500 Solothurn
Kontakt:
- Telefon: +41 (0) 32 622 48 20
- Bewohnenden-Tel +41 (0) 32 530 42 48
- E-Mail: [email protected]
- Telefonische Erreichbarkeit: 08:00-12:00 Uhr und 14:00-18:30 Uhr
- Social Media: Facebook und LinkedIn
Kann man das Betreuungskonzept einsehen?
Ja - unser Betreuungskonzept steht allen Interessierten zum Download zur Verfügung.
Kann man das Ausbildungskonzept für Studierende im Praktikum einsehen?
Ja - unser Kombiniertes Ausbildungskonzept steht allen Interessierten zum Download zur Verfügung. Es gilt gleichermassen für die vollzeit-, teilzeit- und studienbegleitende Praxisausbildung von Studierenden der Sozialen Arbeit an Fachhochschulen als auch von Studierenden der Sozialpädagogik an Höheren Fachschulen.
Wie ist die Erreichbarkeit ausserhalb der Dienstzeiten?
Für die umbetreuten Randzeiten steht den Bewohnenden ein kostenlos nutzbares Bewohnertelefon zur Verfügung, um die Geschäftsleitung oder die allgemeinen Notdienste zu erreichen.