Jeder Neuaufnahme gehen zwingend mindestens ein bis zwei Kennenlern-Kontakte voraus, in welchen sich die interessierte Person ein Bild der WG machen kann und die drängendsten Fragen (etwa zum persönlichen Zimmer, Alltagsleben, Versorgung etc.) beantwortet werden können. Die interessierte Person erhält zudem eine Info-Mappe mit einigen Informationen über die WG, einem Muster-Betreuungsvertrag, einem Eintrittsfragebogen sowie einem Info-Flyer der Ombudsstelle für Soziale Institutionen.
In der Regel sind an einem Kennenlern-Termin Anna Tabea Walt und/oder Dominic Plüss als Vertreter der Wohngemeinschaft ANDOH AG anwesend, um die potenziellen Bewohnenden kennenzulernen. Nach Möglichkeit sollte zudem eine aktuelle Betreuungs- oder Beistandsperson (etwa aus dem Krankenhaus oder der bisherigen Wohneinrichtung) an dem Termin mit teilnehmen, um bei Bedarf ebenfalls Fragen (etwa zu Besonderheiten in der Betreuung oder zur Finanzierung etc.) direkt beantworten zu können.
Grundsätzlich obliegt es der Einrichtung zu entscheiden, ob einer interessierten Person ein Betreuungsplatz angeboten werden kann oder nicht; ein gesetzliches Anspruchsrecht auf einen freien Betreuungsplatz gibt es nicht. Vielmehr wird die Entscheidung anhand von Faktoren getroffen, wie zum Beispiel: ob die Betreuungsanforderungen der jeweiligen Person erfüllt werden können; ob keine Selbst- und Fremdgefährdung vorliegt; ob die interessierte Person in die derzeitige Gruppenkonstellation passt; etc.
Nach dem Kennenlern-Termin vereinbaren beide Parteien eine Bedenkzeit. Im Bedarfsfall kann überdies ein weiterer Besichtigungstermin oder etwa ein Schnupper-Tag vereinbart werden. Sind sich beide Parteien einig, wird ein Betreuungsvertrag in dreifacher Ausführung angefertigt und der oder dem künftigen Bewohnenden, der Beistandsperson bzw. Kostengutsprachestelle sowie der Geschäftsleitung der WG ANDOH AG zur Unterschrift vorgelegt. Überdies erfolgt die konkrete Planung des Einzugs und wie mit ggf. vorhandenem Mobiliar etc. umgegangen wird.
Durch die vorbetreuende Stelle sollte möglichst ein kurzer Betreuungs-/Übergabebericht erfolgen. Zudem werden Angaben über alle relevanten medizinischen Versorgungsfragen benötigt (z.B. aktuelle Medikamentenverordnung, anstehende Untersuchungen, Behandlungen etc.).
Das Personal der WG ANDOH AG kümmert sich nach erfolgtem Einzug darum, dass die Bewohnenden korrekt bei den Einwohnerdiensten der Stadt Solothurn angemeldet werden.
Die Aufenthaltsdauer ist grundsätzlich unbefristet und richtet sich neben der Notwendigkeit nach den Bedürfnissen und dem Verhalten der Bewohnenden.
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien ein Monat zum Monatsende, wobei abweichende mündliche Vereinbarungen getroffen werden können. Überdies besteht das Recht zur ausserordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. schwere Verstösse gegen die Hausordnung wegen Einbruch, Gewalt, sexuellem Übergriff, Vandalismus, etc.).